Allgemeine Geschäftsbedingungen von Geyuan Electronics für Elektronikfertigungsdienstleistungen (EMS) (gültig ab dem 24. Februar 2025)
1. Geltungsbereich
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von beiden Parteien anders vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch Geyuan Electronics. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Geyuan Electronics vereinbart, erkennt Geyuan Electronics keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die vom Kunden in Bestellungen oder sonstigen Dokumenten verwendet oder angegeben werden.
2. Kundenvertretung
Der Kunde versichert und gewährleistet, dass der Gegenstand der Dienstleistungen und deren Ergebnis (Produkte) folgende Eigenschaften aufweisen:
(1) keine Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 (in der jeweils geltenden Fassung);
(2) nicht für rechtswidrige Handlungen genutzt werden. Der Kunde verpflichtet sich zudem, die Antikorruptionsrichtlinie der Geyuan Electronics Group einzuhalten.
3. Definition
Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, sind für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle hierin verwendeten Begriffe und Ausdrücke definiert und haben die folgenden Bedeutungen: Verbundenes Unternehmen – bezeichnet ein Unternehmen, das zu einem bestimmten Zeitpunkt direkt oder indirekt von einer Partei kontrolliert wird, gemeinsam mit dieser kontrolliert wird oder eine Partei kontrolliert, wobei “Kontrolle” bedeutet, dass 50 Prozent (50%) oder mehr des Eigenkapitals, der Stimmrechte oder ähnlicher Anteile an diesem Unternehmen gehalten werden; Vertrag – bezeichnet die formelle Grundlage für die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich des angenommenen Angebots und seiner Anhänge, Spezifikationen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Bestellung sowie aller sonstigen Dokumente, die von den Parteien schriftlich vereinbart wurden, um die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen festzulegen; Bevollmächtigter Vertreter – bezeichnet eine Person, die befugt ist, im Namen einer Partei Erklärungen hinsichtlich des Zustandekommens, der Erfüllung, der Änderung oder der Beendigung dieser Vereinbarung abzugeben; ein bevollmächtigter Vertreter von Geyuan Electronics kann im Angebot benannt werden; Stückliste (BOM) – bezeichnet eine detaillierte Liste der Materialien, Komponenten und Baugruppen, die Geyuan Electronics vom Kunden für die Konstruktion, Herstellung oder Reparatur des Produkts zur Verfügung gestellt wird (der Inhalt der Liste kann je nach Produkt variieren), einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Herstellername, Hersteller-Teilenummer, Referenznummer, allgemeine Beschreibung, Gesamtmenge, Verpackungsabmessungen und -ausführung, Bauteil-Toleranzen, mögliche alternative Hersteller und Teilenummern; die Stückliste ist Bestandteil der Spezifikation; Kunde – Bezieht sich auf das Unternehmen, das den Vertrag mit Geyuan Electronics geschlossen hat; Gruppe – Bezieht sich auf die Unternehmensgruppe, zu der Geyuan Electronics gehört (gemäß der für Geyuan Electronics geltenden Rechnungslegungsstandards); Restmaterialien – Bezieht sich auf Materialien, die Geyuan Electronics im Rahmen dieses Vertrags in Mengen bestellt oder gekauft hat, die über den Bedarf der aktuellen Bestellung des Kunden hinausgehen; Allgemeine Geschäftsbedingungen – Dieses Dokument und seine Anhänge legen die allgemeinen Grundsätze für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags fest; Geistiges Eigentum/Rechte an geistigem Eigentum – bezeichnet alle Patente, Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen, eingetragene Geschmacksmuster, Urheberrechte, Designrechte, Gebrauchsmuster, Layout-Designs integrierter Schaltkreise, Anmeldungen zur Eintragung der vorgenannten Rechte, Geschäftsgeheimnisse, firmeneigene Technologien sowie jegliches sonstige geistige oder gewerbliche Eigentum jeglicher Art weltweit; Schriftlich/Schriftliche Form – bezeichnet die folgenden Formen: (1) ein Papierdokument, das von einem bevollmächtigten Vertreter handschriftlich unterzeichnet wurde; (2) eine gescannte Kopie des unter Punkt (1) oben beschriebenen Dokuments, die per E-Mail versandt wurde; (3) eine E-Mail, die von einem bevollmächtigten Vertreter versendet wurde, der unter Verwendung des Formulars gemäß Abschnitt (1) oder (2) oben benannt wurde; Materialien – bezeichnet alle Materialien/Komponenten, die für das Produkt verwendet werden, wie vom Kunden spezifiziert oder anderweitig akzeptiert; Mindestbestellmenge (MOQ) – bezeichnet die Mindestmenge an Produkten, die der Kunde bestellen muss; Mindestproduktionsmenge (MPQ) – bezeichnet die Mindestmenge an Produkten, die erforderlich ist, um die Produktion aufzunehmen; Einmalige Kosten (NRE) – bezeichnet alle Kosten und Aufwendungen von Geyuan, die nicht in der Stückliste (BOM) enthalten sind und die Geyuan Electronics zur Aufnahme der Leistungserbringung benötigt, einschließlich Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Montageprozesses, wie z. B. Schablonen für den Schablonendruck, Rahmen für das Wellenlöten, Maschineneinrichtung und -programmierung, die Erstellung von Dokumentationen (einschließlich Fertigungsanweisungen) sowie sonstige notwendige Aufwendungen; veraltete Materialien – bezeichnet Materialien, die Geyuan Electronics auf Wunsch des Kunden vertraglich vereinbart und beschafft hat, insbesondere Materialien, die zur Erfüllung von Bestellungen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung beschafft wurden, die jedoch nicht mehr in der Stückliste des Kunden aufgeführt sind; und/oder Materialien, die aufgrund von durch den Kunden initiierten oder akzeptierten Änderungen oder aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Geyuan Electronics aus der Spezifikation entfernt wurden; Angebot – bezeichnet einen Vorschlag von Geyuan Electronics an einen potenziellen oder bestehenden Kunden zur Erbringung von Dienstleistungen; Bestellung (PO) – bezeichnet einen schriftlichen Auftrag des Kunden für eine bestimmte Art von Dienstleistung, die im aktuellen Angebot aufgeführt ist; Partei – bezeichnet entweder Geyuan Electronics oder den Kunden oder beide Parteien – bezeichnet Geyuan Electronics und den Kunden; Produkt – bezeichnet das materielle/greifbare Ergebnis, das sich aus der Erbringung der in der Spezifikation definierten Dienstleistungen ergibt; Dienstleistung – bezeichnet die von Geyuan Electronics erbrachten … Alle elektronischen Fertigungsdienstleistungen (EMS), die Geyuan Electronics im Rahmen dieser Vereinbarung für Kunden erbringt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: den Einkauf von Materialien, die in der Stückliste (Stückliste) (ausschließlich Beschaffungsaktivitäten, ohne Lieferung oder Verkauf von Materialien), Produktmontage, Prüfung des Endprodukts, Teil- und Endmontage, Produktkonfiguration, Verpackung und/oder Transport; Dienstleistungen gelten in keinem Fall als Lieferung oder Verkauf von Waren; der konkrete Leistungsumfang ist im Angebot und in der Bestellung klar anzugeben; Spezifikationen – beziehen sich auf eine Reihe von Dokumenten, die Geyuan Electronics vom Kunden zur Verfügung gestellt werden und die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig und ausreichend sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Stückliste, Schaltpläne, Konstruktionszeichnungen, Montagezeichnungen, Prozessdokumente, Prüfspezifikationen, Verpackungsanforderungen, Qualitätsanforderungen, aktuelle Versionsnummer, Liste qualifizierter Hersteller, Prozesstechnologie, Prozessablaufdiagramme, Verfahren, geschützte Technologie und sonstige technische Informationen im Zusammenhang mit der Produktkonstruktion und -montage; Lagerbestand – bezieht sich auf überschüssige Materialien, veraltete Materialien, hergestellte, aber noch nicht versandte Produkte, Halbfertigprodukte usw. Unabhängig davon, ob die Waren in den Räumlichkeiten von Geyuan Electronics gelagert sind oder von Geyuan Electronics zur Erbringung der Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung in Auftrag gegeben oder bestellt wurden; Geyuan Electronics – bezeichnet die Dongguan Geyuan Electronics Co., Ltd., die ordnungsgemäß nach chinesischem Recht gegründet wurde und deren Hauptgeschäftssitz sich in Gebäude 7, Tiansheng Industrial Park, Nr. 1, Luoyongfang Industrial 2nd Road, Wanjiang Street, Dongguan City, Provinz Guangdong, China.
4. Vertragsabschluss
Diese Vereinbarung gilt erst nach ausdrücklicher schriftlicher Annahme der Bestellung durch Geyuan Electronics. Änderungen dieser Vereinbarung sind erst nach schriftlicher Zustimmung verbindlich. Die Bestellung muss von einem bevollmächtigten Vertreter des Kunden eingereicht werden, und Geyuan Electronics hat das Recht, vom Kunden Vollmachtsunterlagen anzufordern, um dessen Befugnis zur Vertretung des Kunden zu überprüfen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Bestellung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Spezifikationen haben die Bestimmungen der Bestellung Vorrang. Die Bestellung kann einer Mindestbestellmenge (MOQ) oder einer Höchstbestellmenge (MPQ) oder beidem unterliegen, wie im Angebot angegeben. In solchen Fällen muss die Bestellung separat für die Mindestbestellmenge, die Höchstbestellmenge oder ein Vielfaches davon eingereicht werden.
5. Der Produktionsprozess bei Geyuan Electronics
Mit der Unterzeichnung eines Auftrags akzeptiert der Kunde den Fertigungsprozess von Geyuan Electronics sowie die bei der Produktherstellung üblicherweise verwendeten Materialien (z. B. Pasten, Klebstoffe, Lötzinn), die nicht in der Stückliste (BOM) aufgeführt sind. Die Zustimmung des Kunden zu den Produktionsprozessregeln von Geyuan Electronics dient als Grundlage für die Abnahme der Leistung und die Überprüfung etwaiger Verarbeitungsmängel, für die Geyuan Electronics haftet. Der Produktionsprozess erfolgt gemäß IPC-A-610 Level 2, Version G, und das Qualitätsmanagement erfolgt gemäß den Normen der ISO 9001:2015.
6. Vom Kunden bereitgestellte Informationen
Der Kunde ist verpflichtet, Geyuan Electronics alle Informationen, Anweisungen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der in den Spezifikationen festgelegten Leistungen erforderlich sind. Der Kunde haftet für etwaige Fehler oder Auslassungen in den Spezifikationen. Sind die Spezifikationen unklar, unzureichend oder werfen sie Fragen hinsichtlich der Erbringung der Leistungen auf und versäumt es der Kunde, alle Fragen zu klären, ist Geyuan Electronics berechtigt, die Erbringung der Leistungen zu verweigern, ohne dass daraus eine Haftung entsteht. Geyuan Electronics ist nicht verpflichtet, vom Kunden erhaltene Informationen oder Unterlagen zu überprüfen. Stellt Geyuan Electronics jedoch Fehler, Auslassungen oder Fahrlässigkeiten fest, die die Erfüllung dieses Vertrags beeinträchtigen könnten, wird es den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.
7. NRE
Der Kunde hat an Geyuan Electronics die NRE-Kosten zu zahlen. Die Höhe der NRE-Kosten ist im Angebot anzugeben und muss vom Kunden in der Bestellung akzeptiert werden. Etwaige vom Kunden gewünschte Änderungen an der akzeptierten Bestellung können zu zusätzlichen NRE-Kosten führen, die zwischen den Parteien zu vereinbaren sind.
8. Materialien
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, umfassen die Dienstleistungen den Einkauf der in der Stückliste (BOM) des Kunden aufgeführten Materialien (unter Angabe der Fertigungsteilenummern und Materialhersteller), die Bestellung der Materialien, den tatsächlichen Einkauf der Materialien sowie die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für Materialien (die genauen Bedingungen sind in Artikel 15 dieser Vereinbarung aufgeführt). Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, führt Geyuan Electronics Vorabprüfungen der Materialien gemäß seiner internen Richtlinie zur Materialprüfung durch. Die Materialbeschaffung erfolgt auf der Grundlage von Bestellungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Materiallieferanten Mindestbestellmengen (MOQs), Liefertermine und sonstige Anforderungen festlegen können, die zu einer Veralterung oder zu einem Überschuss an Materialien führen können. Der Kunde hat alle Lagerbestände von Geyuan Electronics innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Benachrichtigung von CBH zu erwerben und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Lagerwerts zu entrichten, es sei denn, die Lagerbestände stehen zur Erfüllung anderer vom Kunden erteilter und von Geyuan Electronics angenommener Bestellungen zur Verfügung. Sollte der Kunde diese Lagerbestände nicht abnehmen, ist Geyuan Electronics berechtigt, dem Kunden eine Verkaufsrechnung (oder Pro-forma-Rechnung) für diese Lagerbestände auszustellen, und der Kunde hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung (oder Pro-forma-Rechnung) zu leisten und die Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferanzeige von Geyuan Electronics anzunehmen. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht entgegen, ist Geyuan Electronics berechtigt, dem Kunden eine Lagergebühr in Höhe von 10% des Lagerbestandswerts in Rechnung zu stellen, berechnet über den gesamten Lagerzeitraum. Geyuan Electronics hat zudem das Recht, vom Kunden eine Vorauszahlung für Materialien zu verlangen. Wenn der Kunde Geyuan Electronics auffordert, vom Kunden bereitgestellte Materialien zu verwenden, haftet Geyuan Electronics nicht für Folgen, die sich daraus ergeben, dass diese Materialien nicht den Spezifikationen entsprechen oder für die Produktherstellung ungeeignet sind. Wenn der Produktmangel auf die Materialien zurückzuführen ist, entfällt die Gewährleistung von Geyuan Electronics für diese Produkte (beschränkt auf den Teil des Mangels, der auf die Materialien zurückzuführen ist).
9. Produktversand
Die Produkte werden gemäß den FCA-Bedingungen (Incoterms 2010) vom Lager von Geyuan Electronics in Dongguan, China, versandt. Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung und des Eigentums sowie die Versicherungspflicht gehen mit der Übergabe des Produkts (oder eines anderen Artikels) an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, alle zusätzlichen Versandkosten zu tragen, die durch sein eigenes Handeln, seine Wünsche (z. B. Eilsendungen) oder seine Fahrlässigkeit entstehen. Geyuan Electronics gibt einen voraussichtlichen Versandtermin an, garantiert jedoch keine pünktliche Lieferung, zumal bestimmte Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Geyuan Electronics liegen, den endgültigen Liefertermin beeinflussen können. Geyuan Electronics wird sich nach Kräften bemühen, die Ware pünktlich zu versenden, und den Kunden unverzüglich über voraussichtliche Verzögerungen informieren sowie ihm den neuen Versandtermin mitteilen. Ist der Versand unmöglich, weil der Kunde die erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht bereitgestellt hat, ist Geyuan Electronics berechtigt, dem Kunden zusätzliche Lagergebühren zum Marktwert in Rechnung zu stellen.
10. Abnahme der Dienstleistung
Der Kunde hat das Recht, das Produkt innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt zu prüfen und zu testen. Entspricht das Produkt nicht der in Ziffer 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten ausdrücklichen beschränkten Gewährleistung, hat der Kunde das Recht, das Produkt innerhalb dieser Frist von vierzehn (14) Tagen abzulehnen. Wird das Produkt nicht innerhalb der vorgenannten Frist abgelehnt, gilt dies als Annahme der Leistung durch den Kunden. Der Kunde hat das angeblich mangelhafte Produkt zurückzusenden und alle für das Reklamationsverfahren von Geyuan Electronics erforderlichen Informationen bereitzustellen (wie in Ziffer 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben). Sollte sich das zurückgesandte Produkt als mangelfrei erweisen, hat der Kunde Geyuan Electronics alle Kosten im Zusammenhang mit der Produktprüfung und dem Rückversand zu erstatten.
11. Preis
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die im Angebot von Geyuan Electronics angegebenen Preise für 30 Tage und enthalten keine Gebühren, Steuern (einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer), Zölle und sonstige zivil- und rechtsstaatliche Abgaben im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen. Diese Abgaben werden zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in den Preis einbezogen. Darüber hinaus enthält das Angebot keine zusätzlichen Kosten, die Geyuan Electronics für auf Wunsch des Kunden durchgeführte Tätigkeiten entstehen, die über den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Verpackungsgebühren (wie im Angebot angegeben), Versandkosten und Versicherungskosten nicht im Preis enthalten. Alle Zahlungen und Abgaben gehen zu Lasten des Kunden. Wenn Geyuan Electronics Zahlungen gemäß geltendem Recht leistet, hat der Kunde Geyuan Electronics den entsprechenden Betrag unverzüglich zu erstatten. Geyuan Electronics behält sich das Recht vor, Preise anzupassen, wenn der Kunde nach Abgabe eines Angebots oder einer Bestellung eine der folgenden Anforderungen stellt:
(1) Alle vom Kunden gewünschten Änderungen an der Dienstleistung, einschließlich technischer Änderungen;
(2) Wenn sich die Gesamtkosten für Materialien (umgerechnet in die für die Produktpreise verwendete Währung) aufgrund der Wechselkursdifferenz zwischen dem Zeitpunkt des Materialeinkaufs und dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um 1% ändern (unter Verwendung des Durchschnittskurses der Polnischen Nationalbank);
(3) Wenn der von CBH erfasste Marktpreis für Materialien steigt;
(4) Wenn sich gesetzliche Änderungen auf die Dienstleistungskosten auswirken, beispielsweise durch Steuererhöhungen.
12. Zahlungsbedingungen
Geyuan Electronics akzeptiert nur Bestellungen, bei denen eine Anzahlung in Höhe von 50% geleistet wird und der Restbetrag von 50% vor dem Versand fällig ist (monatliche Zahlungen und andere Zahlungsmethoden werden nicht akzeptiert). Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen (vorbehaltlich einer vorherigen Kreditliniengenehmigung durch Geyuan Electronics). Elektronische Rechnungen werden akzeptiert. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn der beglichene Betrag bei Geyuan Electronics eingegangen ist. Zahlungen des Kunden dürfen nicht mit Gegenforderungen verrechnet werden. Ratenzahlungen sind nicht zulässig, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben. Bei Zahlungsverzug ist Geyuan Electronics berechtigt, dem Kunden Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen für Handelsgeschäfte in China in Rechnung zu stellen.
13. Eingeschränkte Gewährleistung für Dienstleistungen
Geyuan Electronics gewährleistet, dass die Produktbaugruppe frei von Verarbeitungsfehlern ist; dies wird gemäß den Spezifikationen und dem Fertigungsprozess von Geyuan Electronics, wie in Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, überprüft. Alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Nichtverletzung von Rechten Dritter, das Eigentumsrecht sowie alle stillschweigenden Gewährleistungen, die sich aus der Nutzung oder einer Transaktion ergeben, werden hiermit ausgeschlossen. Geyuan Electronics lehnt jegliche Haftung für Fehler oder Auslassungen in den Spezifikationen (einschließlich anfänglicher oder nachträglicher Änderungen durch den Kunden) ab und übernimmt keine Haftung dafür, einschließlich Mängeln am Produktdesign und dessen Ergebnissen, der beabsichtigten Funktion oder den in den Spezifikationen angegebenen Materialien, vom Kunden bereitgestellte Testgeräte oder Software sowie für Produkteinheiten, die nicht für den gewerblichen Weiterverkauf bestimmt sind – der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für diese Mängel. Die vorgenannte beschränkte Gewährleistung gilt für 12 Monate ab dem Datum des Versands des Produkts an den Kunden (die “Gewährleistungsfrist”); danach erlischt jegliche Gewährleistung seitens Geyuan Electronics.
14. Ablauf der Gewährleistung
Bei Feststellung eines Produktfehlers sollte der Kunde Geyuan Electronics ([email protected]) unverzüglich benachrichtigen, alle erforderlichen Informationen zur Identifizierung des Produkts und des Fehlers bereitstellen, ein Standardformular für die Rücksendegenehmigung (RMA) ausfüllen und das mutmaßlich defekte Produkt gemäß den Anweisungen von Geyuan Electronics an die angegebene Adresse senden. Der Kunde trägt die Versandkosten für das defekte Produkt. Bei defekten Produkten, für die Geyuan Electronics verantwortlich ist, wird Geyuan Electronics das Produkt (nach eigenem Ermessen) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des RMA-Formulars, des Produkts und aller relevanten Unterlagen reparieren oder ersetzen. Sollte eine Frist von 30 Tagen aufgrund von Materialengpässen nicht ausreichen, um den Mangel zu beheben, wird Geyuan Electronics den Kunden über den Grund für die Verzögerung und die voraussichtliche Dauer informieren. Wird bestätigt, dass das Produkt einen Verarbeitungsfehler aufweist, für den Geyuan Electronics verantwortlich ist, erstattet Geyuan Electronics dem Kunden die Versandkosten für den Transport des defekten Produkts vom in der Bestellung angegebenen Lieferort zur Reparaturwerkstatt von Geyuan Electronics und übernimmt zudem die Versandkosten für den Transport des reparierten Produkts an diesen Ort. Ist das Produkt nicht defekt oder liegt der Defekt nicht in der Verantwortung von Geyuan Electronics, trägt der Kunde die Kosten für den Rückversand. In diesem Fall hat der Kunde zudem die Prüfgebühr für das mutmaßlich defekte Produkt an Geyuan Electronics zu entrichten.
15. Materialfehler
Unabhängig davon, ob Geyuan Electronics das Material gemäß Artikel 8 dieser Vereinbarung beschafft hat, übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für die Auswahl des Materials und die daraus resultierenden Folgen. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigenschaften des Materials in der Stückliste (BOM) genau, klar und eindeutig anzugeben und zu beschreiben. Geyuan Electronics darf von den vom Kunden ausgewählten Materialien abweichende Materialien nur mit dessen schriftlicher Zustimmung verwenden. Sofern der Kunde nicht verlangt, dass das Material von einem bestimmten Lieferanten oder Hersteller bezogen wird, hat Geyuan Electronics das Recht, den Materiallieferanten auszuwählen. Geyuan Electronics gibt keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien hinsichtlich des Umfangs oder der Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Hersteller oder Materiallieferanten ab. Ist das Material mangelhaft, wird Geyuan Electronics etwaige Qualitätsansprüche im Zusammenhang mit dem Material im Namen des Kunden geltend machen, sofern der Kunde nachweist, dass das Material nicht den Materialspezifikationen entspricht. Der Kunde trägt alle mit der Reklamationsabwicklung verbundenen zusätzlichen Kosten, einschließlich der Kosten für Sachverständigengutachten und der Kosten für den Mehraufwand von Geyuan Electronics.
16. Vertrauliche Informationen
Beide Parteien erkennen an, dass sie und ihre jeweiligen Mitarbeiter, Treuhänder, Berater, Beauftragten, verbundenen Unternehmen oder sonstigen Vertreter (zusammenfassend “Vertreter” genannt) Zugang zu detaillierten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen (“vertrauliche Informationen”) im Zusammenhang mit ihren aktuellen und geplanten Geschäftstätigkeiten haben und mit deren Aufbewahrung betraut sind, einschließlich insbesondere der in der Spezifikation aufgeführten Informationen. Bei von Kunden bereitgestellten Informationen gelten nur solche Informationen als “vertrauliche Informationen” im Sinne dieser Vereinbarung, die ausdrücklich als “vertraulich” gekennzeichnet sind. Im Sinne dieser Vereinbarung umfasst der Begriff “vertrauliche Informationen” auch das Bestehen dieser Vereinbarung und ihrer Bestimmungen, Verhandlungen vor Abschluss dieser Vereinbarung sowie alle in dieser Vereinbarung genannten oder in Betracht gezogenen Transaktionen oder Vereinbarungen. Beide Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung zu nutzen und sie nur an Vertreter weiterzugeben, die an der Erfüllung dieser Vereinbarung beteiligt sind (wobei diese Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die nicht weniger streng sind als die in dieser Vereinbarung festgelegten), sowie an gesetzlich befugte Stellen. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die bereits veröffentlicht wurden oder veröffentlicht werden. Gemäß internen Verfahren ist Geyuan Electronics berechtigt, eine Kopie der vertraulichen Informationen für seine Unterlagen aufzubewahren. Die Geheimhaltungspflichten erlöschen fünf Jahre nach Beendigung oder vollständiger Erfüllung dieser Vereinbarung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Geyuan Electronics und seine verbundenen Unternehmen die Fakten und den Umfang der Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung auf ihren Websites und in ihren Marketingmaterialien erwähnen dürfen. Im Gegenzug gestattet der Kunde Geyuan Electronics und seinen verbundenen Unternehmen, den Namen, die Marken oder Logos des Kunden zu verwenden.
17. Geistiges Eigentum
Jede Partei behält das Eigentum an all ihren Rechten an geistigem Eigentum, einschließlich derjenigen, die sie zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung besitzt. Durch die Übergabe von Dokumenten, die geistiges Eigentum enthalten, gewährt jede Partei der anderen Partei eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung dieses geistigen Eigentums und dieser Dokumente in dem Umfang, der für die Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung erforderlich ist. Beide Parteien vereinbaren (sofern dies nicht zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist), keine Kopien anzufertigen, keine Anpassungen vorzunehmen, keine Rückentwicklung zu betreiben, nicht zu dekompilieren, nicht zu disassemblieren, keine Änderungen vorzunehmen oder abgeleitete Werke zu erstellen, die den geistigen Eigentumsrechten der anderen Partei unterliegen. Der Kunde bestätigt hiermit, dass er Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an den Spezifikationen, Produkten und sonstigen Materialien und Informationen ist, die Geyuan Electronics zur Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, und dass die Übermittlung dieser Informationen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. Sofern geistige Eigentumsrechte von Geyuan Electronics, die nach Abschluss dieses Vertrags entstehen (einschließlich verwandter Schutzrechte, die sich aus der Erfüllung dieses Vertrags und dessen Folgen ergeben), die vom Kunden bereitgestellten geistigen Eigentumsrechte nicht umfassen oder sich nicht auf diese beziehen, stehen diese geistigen Eigentumsrechte ausschließlich Geyuan Electronics zu (sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist), und der Kunde hat keinerlei Rechte, Ansprüche oder Anteile an diesen Rechten des geistigen Eigentums. Der Kunde erkennt an, dass Geyuan Electronics entweder eigenständig oder für Dritte Lösungen, Frameworks oder andere Werkzeuge oder Informationen entwickeln kann, die denen ähnlich sind, die im Rahmen der Erbringung von EMS-Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung entwickelt wurden, und dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung Geyuan Electronics daran hindert, solche Materialien und Informationen zu entwickeln, offenzulegen oder anderweitige Nutzung solcher Materialien und Informationen nicht hindert, sofern diese Materialien und Informationen keine vertraulichen Informationen des Kunden enthalten oder widerspiegeln.
18. Schutz personenbezogener Daten
Geyuan Electronics ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche (im Folgenden als “Verantwortlicher” bezeichnet) im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Text in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum) (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, im Folgenden als “DSGVO” bezeichnet), die die Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG regelt. Zu den Verantwortlichen von Geyuan Electronics gehören der Kunde, der in dieser Vereinbarung genannte Kundenvertreter, die Kontaktperson im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung, die für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung verantwortliche Person sowie weitere Personen des Kunden im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen. Der Kunde verpflichtet sich, im Namen des Verantwortlichen seiner Verpflichtung nachzukommen, Personen, die dem Verantwortlichen im Zuge des Abschlusses und der Erfüllung dieser Vereinbarung personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, zu informieren. Der Umfang dieser Informationen ist in der Datenschutzerklärung enthalten, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt ist.
19. Haftungsfreistellung
Der Kunde verpflichtet sich, Geyuan Electronics sowie deren Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Subunternehmer und verbundene Unternehmen sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und alle sonstigen Personen (sofern vorhanden), die die Kontrolle über die vorgenannten Unternehmen ausüben, von jeglichen Verlusten, Haftungsansprüchen, Forderungen, Schäden und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kosten, die in angemessener Weise bei der Untersuchung, Vorbereitung oder Verteidigung gegen bereits erhobene oder möglicherweise noch zu erhebende Klagen oder Ansprüche entstehen), die sich ergeben aus: einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Patente, Urheberrechte oder Rechte an geistigem Eigentum Dritter durch Spezifikationen, Produkte oder sonstige Informationen, die Geyuan Electronics vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, oder durch künftige Schäden jeglicher Art, die durch die Produkte verursacht werden, sowie durch die Unrichtigkeit von Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kunden.
20. Haftungsbeschränkung
Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Geyuan Electronics gegenüber dem Kunden nicht für besondere, indirekte, zufällige, Straf- oder Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne oder Einnahmen, die sich aus der Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob der Kunde auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht und ob diese Haftung auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einem anderen Rechtsgrund beruht. Die gesamte Haftung von Geyuan Electronics, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt oder damit in Zusammenhang steht, ist auf die Beträge beschränkt, die der Kunde für die betroffene Produkteinheit gezahlt hat, auf der der Anspruch des Kunden beruht. Geyuan Electronics haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung dieser Vereinbarung, die durch Handlungen oder Ursachen Dritter, insbesondere von Zulieferern von Produktkomponenten, verursacht werden.
21. Höhere Gewalt
Geyuan Electronics haftet nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (insbesondere solche, die Geyuan Electronics, seine Subunternehmer oder Drittlieferanten betreffen; im Folgenden als “höhere Gewalt” bezeichnet), sowie für daraus entstehende Folgen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste oder Schäden, die dem Kunden entstehen). Höhere Gewalt umfasst unter anderem Ereignisse, die die Fähigkeit von Geyuan Electronics zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag beeinträchtigen, wie beispielsweise: Krieg, terroristische Aktivitäten, Feuer, Überschwemmung, Explosion, Unruhen oder Streiks, Epidemien, eine epidemische Bedrohungslage, allgemein verbindliche Rechtsakte oder einzelne Rechtsakte gegen Geyuan Electronics, tatsächliche oder rechtliche Handlungen staatlicher oder kommunaler Behörden sowie die Aussetzung, Verzögerung oder den Widerruf von Lizenzen oder anderen Genehmigungen, die für die Erfüllung des Vertragsgegenstands im Zusammenhang mit dem Export oder Import erforderlich sind. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt hat Geyuan Electronics den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist zu benachrichtigen:
(1) dass ein Ereignis höherer Gewalt eingetreten ist, und Einzelheiten zu diesem Ereignis anzugeben;
(2) die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf die Erfüllung der Verpflichtungen von Geyuan Electronics aus diesem Vertrag. Das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt führt (nach alleinigem Ermessen von Geyuan Electronics) zur Aussetzung oder Aufhebung (ganz oder teilweise, je nach den Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt) oder zu einer Verlängerung der Lieferfrist bis zum Ende des Ereignisses höherer Gewalt. Nach dem Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt haben beide Parteien wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um dessen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, und sind verpflichtet, Anpassungen dieser Vereinbarung auszuhandeln, um den durch das Ereignis höherer Gewalt verursachten besonderen Umständen Rechnung zu tragen.
22. Aussetzung der Dienstleistung
Geyuan Electronics ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden unter den folgenden Umständen auszusetzen (einschließlich der Verweigerung oder Zurückhaltung von Waren gegenüber dem Kunden):
(1) Der Kunde versäumt es, Geyuan Electronics die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen;
(2) Der Kunde begleicht nicht alle ausstehenden Beträge, die er Geyuan Electronics gemäß diesem Vertrag schuldet;
(3) Geyuan Electronics verfügt über stichhaltige Beweise dafür, dass der Kunde – insbesondere aufgrund finanzieller Schwierigkeiten – nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die Dienstleistungsgebühren zu zahlen. In diesem Fall haftet Geyuan Electronics gegenüber dem Kunden nicht für Folgen, die sich aus der Verzögerung einer in dieser Vereinbarung festgelegten Frist ergeben.
23. Stornierung und Kündigung
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, können Bestellungen nicht storniert werden. Geyuan Electronics ist berechtigt, diesen Vertrag durch Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
(1) Der Kunde verstößt in erheblicher Weise gegen diesen Vertrag (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtzahlung fälliger Beträge durch den Kunden) und behebt den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung; eine Frist zur Behebung ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Verstoß nicht in angemessener Weise behoben werden kann;
(2) Der Kunde wird für insolvent erklärt oder ist zahlungsunfähig, gegen ihn wird ein Liquidations- oder Auflösungsverfahren eingeleitet oder ein Vergleich geschlossen, er stellt seinen Geschäftsbetrieb ein oder ist (nach Einschätzung von Geyuan Electronics) nicht in der Lage, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen;
(3) Die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen geistigen Eigentumsrechte des Kunden erlöschen, werden aufgehoben oder widerrufen, oder es werden Rechte Dritter verletzt.
24. Auswirkungen einer Stornierung oder Kündigung
Im Falle einer Stornierung der Bestellung oder einer Kündigung des Vertrags:
1) Geyuan Electronics wird den Betrieb einstellen;
2) Alle ausstehenden Zahlungen an Geyuan Electronics sowie alle sonstigen aufgelaufenen, aber noch nicht fälligen Beträge werden sofort fällig;
3) Innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung oder Erhalt der Stornierungsmitteilung muss der Kunde:
a. Waren aus dem Lagerbestand von Geyuan Electronics zu erwerben (vorbehaltlich der in Artikel 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen);
b. Geyuan Electronics alle sonstigen Kosten zu erstatten oder zu entschädigen, die der Kunde zuvor akzeptiert hat und die CBH infolge der Stornierung der Bestellung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: einmalige Aufwendungen und Arbeitskosten, die vor Einreichung oder Erhalt der Stornierungsmitteilung noch nicht bezahlt wurden.
Die Kündigung oder Aufhebung dieser Vereinbarung hat weder Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien noch auf Bestimmungen dieser Vereinbarung, die aufgrund ihrer Natur weiterhin gültig bleiben, einschließlich der Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zur Freistellung.
25. Subunternehmer
Geyuan Electronics ist berechtigt, die Dienstleistungen ganz oder teilweise an Dritte (Subunternehmer) zu vergeben, ohne die weitere Zustimmung des Kunden einzuholen, vorausgesetzt, dass Geyuan Electronics gegenüber dem Kunden für etwaige Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung dieser Vereinbarung durch den Subunternehmer haftet.
26. Aufgabe
Diese Vereinbarung ist für beide Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und autorisierte Abtretungsempfänger verbindlich und liegt in deren Interesse. Die Abtretung aller oder einzelner Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei; Geyuan Electronics ist jedoch berechtigt, diese Rechte und Pflichten jederzeit nach eigenem Ermessen an eines seiner verbundenen Unternehmen abzutreten, und der Kunde erklärt sich hiermit mit einer solchen Abtretung einverstanden.
27. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder deren Anwendung für ungültig erklärt werden, so hat diese Ungültigkeit keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen oder Anwendungen der Vereinbarung, die ohne die ungültigen Bestimmungen oder Anwendungen wirksam bleiben können; zu diesem Zweck werden die Bestimmungen der Vereinbarung für abtrennbar erklärt.
28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung sowie alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen den Gesetzen der Volksrepublik China und sind entsprechend auszulegen, ohne Berücksichtigung etwaiger Kollisionsnormen, mit der Ausnahme, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf auf diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit keine Anwendung findet. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung die ausschließliche Zuständigkeit der folgenden Gerichte gilt: (1) Befindet sich der eingetragene Sitz oder die Hauptniederlassung des Kunden in China, so sind die Gerichte in Dongguan, China, zuständig; oder (2) befindet sich der eingetragene Sitz oder die Hauptniederlassung des Kunden außerhalb Chinas, so wird das Schiedsverfahren vom Schiedsgericht Dongguan in China gemäß den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung geltenden Schiedsregeln durchgeführt; Sitz des Schiedsgerichts und Ort aller Anhörungen ist Dongguan, China, und das Schiedsverfahren wird in chinesischer Sprache geführt.
29. Gesamte Vereinbarung
Die Vereinbarung bildet zusammen mit den ihr gegebenenfalls beigefügten Anhängen und Anlagen die gesamte Vereinbarung und Abmachung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Verträge, Abmachungen und Mitteilungen der Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung. Änderungen, Modifikationen oder Verzichtserklärungen hinsichtlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und von der Partei ordnungsgemäß unterzeichnet wurden, gegen die die Durchsetzung einer solchen Änderung, Modifikation oder Verzichtserklärung angestrebt wird. Eine Verzögerung oder Unterlassung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs im Rahmen dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht darauf, noch ist ein Verzicht einer Partei auf ein solches Recht, eine solche Befugnis oder ein solches Privileg als Verzicht auf ein anderes Recht, eine andere Befugnis oder ein anderes Privileg auszulegen. Die in der Vereinbarung vorgesehenen Rechte und Rechtsbehelfe sind kumulativ und schließen keine Rechte oder Rechtsbehelfe aus, die einer Partei anderweitig nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen.
Informationen zu EMS-Dienstleistungsverträgen zwischen Geyuan Electronics und den betroffenen Personen
1. Verantwortlicher für personenbezogene Daten. Geyuan Electronics ist der Verantwortliche (im Folgenden als “Verantwortlicher” bezeichnet) im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Text in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum) (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, im Folgenden als „DSGVO“ bezeichnet), die die Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG regelt. Der Verantwortliche umfasst die personenbezogenen Daten des Kunden, den im Vertrag genannten Vertreter des Kunden, die Kontaktperson im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, die Kontaktperson im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie weitere Personen des Kunden, die mit den erbrachten Dienstleistungen oder Lieferungen in Verbindung stehen, sowie die vom Kunden an den Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten. Sie können den Verantwortlichen unter folgender Adresse kontaktieren: Gebäude 7, Tiansheng Industrial Park, Nr. 1, Luoyongfang Industrial 2nd Road, Wanjiang Street, Dongguan City, Provinz Guangdong, China, oder per E-Mail: [email protected].
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken: zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung von Maßnahmen im Vorfeld des Vertragsabschlusses; die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO);
2.1. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Verantwortlichen nach allgemein geltendem Recht (insbesondere Rechnungslegungs- und Steuerrecht); Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der DSGVO;
2.2. Zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen, wie beispielsweise schriftliche Korrespondenz, E-Mails und Telefonate im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags sowie die Möglichkeit, Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geltend zu machen, durchzusetzen und abzuwehren; Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b und f der DSGVO.
3. Quellen und Kategorien personenbezogener Daten. Der Verantwortliche erhebt personenbezogene Daten von Kunden; handelt es sich bei dem Kunden jedoch um einen Vertreter, einen Ansprechpartner, eine für die Erfüllung der Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung zuständige Person oder eine andere Person auf der Website des Kunden, die mit den erbrachten Dienstleistungen in Zusammenhang steht, erhebt der Verantwortliche personenbezogene Daten direkt vom Kunden oder von dieser Person. Der Verantwortliche verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten von Kunden und diesen Personen: Name, Berufsbezeichnung, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postanschrift), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und statistische Identifikationsnummer (sofern es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person handelt, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt) sowie Informationen über die Tätigkeiten dieser Personen im Rahmen der unterzeichneten Verträge und der erbrachten Dienstleistungen.
4. Empfänger personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten können an Subunternehmer des Verantwortlichen übermittelt werden, und dem Verantwortlichen kann der Zugang zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit laufenden Geschäftstätigkeiten gewährt werden, wie z. B. Büro-, Verwaltungs-, Buchhaltungs-, Steuer-, Rechts-, IT-Dienstleistungen, Post-, Kurier-, Bank-, Zahlungs-, Versicherungs- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie Dienstleistungen zur Archivierung und Vernichtung von Dokumenten und andere ähnliche Dienstleistungen. Personenbezogene Daten können zudem an befugte Behörden in dem Umfang übermittelt werden, wie dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Personenbezogene Daten, die vom Verantwortlichen im Rahmen dieser Vereinbarung erhoben werden, werden nicht an Drittländer oder internationale Organisationen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übermittelt.
5. Aufbewahrungsfrist für Daten. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten für die Dauer des Vertrags mit dem Kunden und innerhalb der Verjährungsfrist. Danach werden die Daten nur noch in dem Umfang und für den Zeitraum verarbeitet, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
6. Rechte der betroffenen Person. Personen, deren personenbezogene Daten vom Verantwortlichen verarbeitet werden, haben folgende Rechte:
6.1. Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten;
6.2. Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
6.3. Übermittlung personenbezogener Daten;
6.4. Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten;
6.5. Das Recht, eine Beschwerde beim Leiter der Datenschutzbehörde einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
7. Hinweise zur Notwendigkeit bzw. Freiwilligkeit der Bereitstellung personenbezogener Daten. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist für den Abschluss und die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich und in gewissem Umfang gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung personenbezogener Daten hat zur Folge, dass dieser Vertrag nicht geschlossen oder erfüllt werden kann oder dass bestimmte Pflichten oder Rechte der Vertragsparteien nicht ausgeübt werden können. Die Nichtangabe von Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postanschrift) kann dazu führen, dass das Kontaktformular nicht genutzt werden kann.
8. Automatisierte Verarbeitung und Analyse personenbezogener Daten. Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen treffen keine Entscheidungen über Einzelpersonen auf automatisierte oder analytikgestützte Weise.